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Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder
Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten
Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung
gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien
kostenfrei an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort
abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur
Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art
beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment
führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter
Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der
folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Blechwespe Inh. Frank Lippert, Hauptstraße 79, D-76351
Linkenheim-Hochstetten
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
(s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien
nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,
befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische
Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei
steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg"
für Quecksilber.“
3. Starterbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten:
Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet,
gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro
einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im
Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer
keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde
erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein.
Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom
öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger
eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels
Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen.
Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese
Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung
des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken.
Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem
Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim
Verkäufer abgeben. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist
ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht
zulässig.) |
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